Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/10#abs-1 (1) Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/10#abs-2 (2) Erlaubnis und Bewilligung geben keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bestimmten Menge und Beschaffenheit.
Wird zitiert von 127 Entscheidungen zu § 10 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 – 4 L 8/23Zitiert von 1
- BVerwG, 21.05.2002 – 7 B 5.02
- BVerwG, 25.06.2024 – 10 B 26/23Reichweite des Drittschutzes im WasserrechtZitiert von 3
- OVG NRW, 27.03.2003 – 20 B 2357/02Zitiert von 2
- VG Augsburg, 26.06.2023 – Au 9 K 23.762
- VGH Bayern, 01.02.2022 – 8 CS 21.1056Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 09.06.2026 – 8 L 2192/25Zitiert von 1
- BFH, 26.02.2026 – IV R 26/23Hinzurechnung von Entgelt für DDR-WasserbezugsrechtZitiert von 1
- VG Freiburg, 05.01.2026 – 6 K 5723/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
04.12.2018 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I 2254)
BGBl. 2018 I S. 2254
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.